15. bis 21. Juni

Leben abseits des Aufstandes

Am 20. Juni 1809 schlossen Simon Schnaller und Theres Brandtin einen Heiratsvertrag ab. Einschneidende Ereignisse wie Kriege und Katastrophen ziehen historiografisch sehr stark die Aufmerksamkeit auf sich, lassen aber leicht vergessen, dass daneben für die Zeitgenossen und Zeitgenossinnen das alltägliche Leben weiterging.

Simon Schnaller und Theres Brandtin erschienen an diesem Tag vor dem Stadtrichter und ließen den folgenden Heiratsvertrag aufsetzen. Solche Heiratsverträge waren zu dieser Zeit üblich und notwendig, um die Bedingungen der Ehe auszuhandeln und Erbstreitigkeiten nach dem Tod des Ehemannes oder der Ehefrau zu verhindern.

Actum Innsbruck den zwanzigsten Juny ein tausend achthundert und neun.

Simon Schnaller allhier ist gesonnen, sich mit Theresia Brandtin ebenfalls von hier zu verehelichen, und wollen hiemit unter sich, und letztere zwar, da sie noch minderjährig, in Beyseyn und unter Vertrettung ihres Vaters Johann Brandt errichtet haben folgenden gerichtlichen

Heuraths-Vertrag.

Der vom Tage der priesterlichen Einsegnung an, seine Wirksamkeit erlanget, Kraft solchen

1mo Schenket er Bräutigam Simon Schnaller seiner Braut als ein Hochzeitgeschänke frey von Handen 150 f.

2do Soll seine angehende Braut Theres Brandtin von dem Vermögen sowohl, das er jetzt schon besitzet, als das jenige, Vermögen, was während der Ehe erhauset wird auf sein früher erfolgendes Absterben, den Genuß durch die ganze Zeit ihres Lebens haben.

3tio Doch soll es jedem der angehenden Eheleute frey stehen, mit dem Vermögen das jedem derselben während der Ehe erbsweis angefallen wird, frey zu schalten und zu walten; und weitere Verfügung treffen zu können.

 Johann Brandt nimmt im Namen seiner Tochter und Braut Theres Brandtin sowohl die Schenkung der 150 f, als sie übrigen Puncte des Heurathsvertrages an, und wird zur Sicherheit der Braut, des Bräutigams Vermögen insgesammt zum Fürpfand verschrieben.

Nach dem Erklären, daß gegenwärtiger Heurathsvertrag nach dem Willen beyder angehenden Eheleute, und des Vertretters aufgenommen sey, haben Simon Schnaller und Theres Brandt das Gerichtsprotocoll nach dem Ablesen eigenhändig unterschrieben, der Vater Johann Brandt aber das Handanloben erstattet.

Die beiden Brautleute und die Zeugen unterschrieben diesen Vertrag, schließlich setzte noch der Stadtrichter das Siegel unter diesen Vertrag.

Quelle

– Tiroler Landesarchiv, Stadt- und Landrecht Innsbruck, Testamente 1816-1844.