Um den Aufstand gegen eine legitime
Regierung zu rechtfertigen, hatte Österreich – vor allem
in der Person Joseph von Hormayrs – stets das Argument
auf den Lippen geführt, dass Bayern die landständische
„Verfassung“ Tirols – die althergebrachte Repräsentation
des Adels, Klerus, der Bürger und Bauern im Landtag –
entgegen der Bestimmungen im Preßburger Frieden von 1805
aufgehoben habe. Konsequenterweise hätte diese
„Verfassung“ also nach erfolgtem Aufstand wieder
hergestellt werden müssen.
Die Tiroler Deputierten in Wien hatten im
Winter 1809 bereits die Einberufung eines offenen
Landtages gefordert. Doch die österreichische Regierung
scheute davor zurück – laut Hans von Voltelini aufgrund
der Befürchtungen, dass eine solche Versammlung nur
schwer lenkbar sei und sie zudem den offenen Landtag von
1790 noch in schlechter Erinnerung hatte. (S. 78)
Erzherzog Johann versuchte die Deputierten also mit dem
Hinweis, dass Wahlen zu einem Landtag zu viel Zeit in
Anspruch nehmen würden, von diesem Gedanken abzubringen
und die Deputierten stimmten zu, dass vorerst ein
Kongress des Engeren Ausschusses, dessen Mitglieder von
der Regierung bestimmt würden, genügen müsse.
Darauf bezog sich auch das Patent
Erzherzog Johanns vom 8. April 1809, das von der
Wiederherstellung der getreuen vier Stände Tyrols, als:
Hoch und Domstifter (Bezirke Trient und Brixen), die
Prälaten, - Herren und Ritter, - Städte und Gerichte
sprach mit der Einschränkung, dass ein offener Landtag
erst in ruhigeren Zeiten stattfinden könne. Neben den
aufgelisteten Mitgliedern für den Kongress am 1. Mai
1809 waren als Zugeständnis auch einige gewählte
Deputierte vorgesehen, die jedoch nur die Berechtigung
hatten, Wünsche vorzubringen.
Die Aufgaben dieses Kongresses wären
gewichtige gewesen: Die alte „Verfassung“ sollte wieder
eingeführt werden – allerdings mit der Einschränkung:
ausser wenn und wo neuere Verfügungen im einzelnen
wirklich genützt oder erleichtert haben, ohne dem Ganzen
zu schaden (Hormayr, Andreas Hofer2, 1.
Bd., 265f.). Daneben ging es um die Verpflegung des
Landes, die Geldverhältnisse, Wiederbelebung der
Wirtschaft, vor allem aber um die Organisation und
Finanzierung der Landesverteidigung.
Da sich der österreichische General
Chasteler bei der Organisierung der Landesverteidigung
jedoch nicht auf den landständischen Kongress verlassen
wollte, sondern aus eigener Machtbefugnis Anordnungen
traf, wurden dazu die Stände nicht befragt. Der
Intendant Joseph von Hormayr gab gegenüber dem
übergeordneten Generalintendant Goes als Erklärung für
das Nichtstattfinden des Kongresses an, dass ihn die
Stände um eine Verschiebung gebeten hätten – und zwar
aus dem Grund, damit er zur bequemeren Unterkunft nicht
in Brixen, sondern in Bozen stattfinden könne. Jedoch
scheint das nicht sehr glaubhaft. Vielmehr dachte man
wahrscheinlich, durch direkte Verordnungen ohne
Aushandlung mit den Ständen rascher handeln zu können.
Als Tirol 1816 unter der österreichischen
Regierung schließlich eine schriftlich ausgefertigte
Verfassung bekam, sah diese nur noch Restkompetenzen der
Stände vor.
Ellinor Forster
Quellen und Literatur
- [Joseph von Hormayr], Geschichte
Andreas Hofer's, Sandwirths aus Passeyr, Oberanführers
der Tyroler im Kriege von 1809, 2. Bd., 2. umgearb. u.
verm. Aufl., Leipzig 1845.
- [Joseph von Hörmann], Interessante
Beyträge zu einer Geschichte der Ereignisse in Tyrol vom
10. April 1809 bis zum 20. Februar 1810. Gesammelt und
herausgegeben zur unterhaltenden Vergleichung mit andern
Nachrichten, Zeitungen und französischen
Armee-Tags-Berichten – nebst kurzen Anmerkungen, o. O.
1810.
- Hans von Voltelini, Forschungen und
Beiträge zur Geschichte des Tiroler Aufstandes im Jahre
1809, Gotha 1909.