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Mit diesem Brief bezog Ludovica klar
Opposition zur Politik ihre Familie, federführend
vertreten von ihrem eigenen Schwager Erzherzog Johann.
Denn er war es, der die Erhebung – oder wie Ludovica
schreibt, die „Empörung“ durch die Unterschrift unter
seinen „Aufruf an die Tyroler“ wenigstens aus
österreichischer Sicht legitimierte. In diesem
Hochgefühle rufe Ich – in dieses alte, Uns geraubte
Eigenthum Habsburgs wiederkehrend – wie vor 393 jener
Herzog Friedrich, die Wiedergeburt der, mit Recht Allen
... so theuren Verfassung,
die Wiederherstellung der vier Stände hiemit feyerlich
aus, rufe Adel und Prälaten, Bürger und Bauern wieder zu
den Füßen jenes Throns, welcher für sie allzeit ein Ort
des Trostes und der Hülfe gewesen
ist.
Doch mit welchem Recht? War Tirol doch
von Habsburgern mit der Unterzeichnung des Pressburger
Friedens am 26. Dezember 1805 an das neu geschaffene
bayerische Königreich abgetreten worden. Und zwar:
auf die gleiche Weise, mit den gleichen
Titeln, Rechten und Prärogativen …, wie sie vorhin Se.
Maj. dem Kaiser von Deutschland und Oesterreich, oder
die Prinzen seines Hauses besessen haben, und nicht
anders,
wie es in Artikel VIII des Vertrages steht.
Aus Sicht der Befürworter des Aufstandes
dessen Legitimität gerade in der Formel „und nicht
anders“, bzw. „non autrement“ wie es im Original des
Vertrages heißt, begründet. Denn, so deren
Argumentation, spätestens mit der Proklamation der
bayerischen Verfassung am 1. Mai 1808 wäre der
Pressburger Frieden gebrochen worden, ersetzte diese
doch die bisherige in Tirol herrschende Rechtsordnung.
Eine Interpretation des Artikel VIII, die auch in dem
Schreiben Kaiser Franz I. vom 18. April 1809 aus dem
oberösterreichischen Schärding durchscheint.
Durch den Drang der Umstände zu der
Trennung bemüssiget, war ich noch in dem letzten
Augenblicke bedacht, Euch einen Beweis Meiner Zuneigung
und Fürsorge dadurch zu geben, dass Ich die
Aufrechterhaltung Eurer Verfassung
[Eine Verfassung im heutigen Sinn,
nämlich die in einem Dokument verschriftlichte Sammlung
sämtlicher Grundgesetze eine Landes gab es für Tirol
erstmals mit der von Kaiser Franz I. erlassenen
Verfassung von 1816. Siehe dazu Schlachta, Die
„Verfassung“ des Landes.] zu
einer wesentlichen Bedingniß der Abtrettung machte, und
es verursachte Mir ein schmerzliches Gefühl, Euch durch
offenbare Verletzungen dieser feyerlich zugesicherten
Bedingniß auch noch der Vortheile, die Ich euch dadurch
zuwenden wollte, beraubt zu sehen.
Wenn die Tiroler also die Waffen gegen
die Soldaten ihres damaligen König, nämlich Maximilian
I. gerichtet haben, so war dies, glaubt man den
Argumenten Erzherzog Johanns und Kaiser Franz I. keine
Revolution, keine Empörung, keine Erhebung und kein
Aufstand – sondern eine legitimer Freiheitskampf um hier
jenen Begriff aufzugreifen, unter dem die Ereignisse des
Jahres 1809 zum Teil bis heute noch zusammengefasst
werden, wie verschiedene Titel historiographischer
Arbeiten jüngeren Datums belegen (Vgl. etwa „Anno Neun.
Der Freiheitskampf von 1809 unter Andreas Hofer“ von
Michael Forcher, erschienen 2009). Dabei gilt die Frage,
ob Anno Neun nun ein Aufstand oder tatsächlich ein
Freiheitskampf war, spätestens seit Anfang des
vergangenen Jahrhunderts als beantwortet. Legte Hans von
Voltelini in seinem Aufsatz „Die Klausel ‚Non autrement‘
des Pressburger Friedens“ umfassend dar, dass die
Proklamation der bayerischen Verfassung vom 1. Mai 1808
nach damaliger Rechtsauffassung und –Praxis, in keiner
Weise die Bestimmungen des Pressburger Friedens
verletzte. Auch wenn seine Kollegen und Vorgänger aus
der Historikerzunft diese Meinung nicht mit der
Deutlichkeit Voltelinis formuliert haben, so lässt doch
das Fehlen der Bezeichnung „Freiheitskampf“, wenigstens
an so prominenter Stelle wie im Titel der einzelnen
Arbeiten zum Jahr 1809 eine gewisse kritische Distanz
zur Argumentationslinie des Kaisers und seines Bruders
vermuten. Überschrieb etwa Josef Hirn seine 1909
erschienen und bis heute als Standardwerk zu Tirol 1809
anerkannte Arbeit auch nicht mit Tirols
Freiheitskampf Tirols im Jahre 1809 sondern mit
Tirols Erhebung im Jahre 1809.
Wenn in diesem Jahr, 100 Jahre nach den
Arbeiten Hirn und vor allem Voltelinis ein Buch mit dem
Titel „Abschied vom Freiheitskampf“ auf den Markt kommt,
so rückt dieses wieder eine Frage in den Mittelpunkt,
die bis in das erste Drittel des 20. Jahrhunderts
weitgehend unbestritten und zu Gunsten Maria Ludovicas
beantwortet worden war – ehe die Meinung ihres Ehegatten
und ihres Schwagers die Buchtitel der Arbeiten zu 1809
zu prägen begannen und aus der Erhebung von 1809 einen
Freiheitskampf machten.
Peter Andorfer
Quellen und Literatur
-
Brief Maria Ludovicas an Erzherzog Johann
vom 16. April 1809, zitiert nach Zwiedineck-Südenhorst,
Hans von, Erzherzog Johann von Österreich im Feldzug von
1809. mit Benützung der von ihm hinterlassenen Acte, O.o.
1892, S. 15f.
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Aufruf Erzherzog Johanns „An die Tyroler!“
zitiert nach: Wolfgang Pfaundler, Werner Köfler, Der
Tiroler Freiheitskampf 1809 unter Andreas Hofer,
München/Innsbruck 1984, S. 40-42.
-
Schreiben Franz I. aus Schärding vom 18.
April 1809, zitiert nach: Wolfgang Pfaundler, Werner
Köfler, Der Tiroler Freiheitskampf 1809 unter Andreas
Hofer, München/Innsbruck 1984, S. 73.
-
Forcher, Michael, Anno Neun. Der Tiroler
Freiheitskampf von 1809 unter Andreas Hofer. Ereignisse,
Hintergründe, Nachwirkungen, Innsbruck 2008.
-
Hirn, Josef, Tirols Erhebung im Jahre
1809, Innsbruck 1909.
-
Köfler, Werner, Pfaundler, Wolfgang, Der
Tiroler Freiheitskampf 1809 unter Andreas Hofer,
München/Innsbruck 1984.
-
Schlachta, Astrid von, Die „Verfassung“
des Landes – ein Erinnerungsort in der politischen
Kommunikation in Tirol.
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Voltelini, Hans von, Die Klausel „Non
autrement“ des Pressburger Friedens, Sonderabdruck aus
den „Mitteilungen des Instituts f. österr.
Geschichtsforschung, XXXII. Band, 1. Heft, 1911.
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Zwiedineck-Südenhorst, Hans von,
Erzherzog Johann von Österreich im Feldzug von 1809 mit
Benützung der von ihm hinterlassenen Acte, O.o. 1892.
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