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Simon Schnaller und
Theres Brandtin erschienen an diesem Tag vor dem
Stadtrichter und ließen den folgenden Heiratsvertrag
aufsetzen. Solche Heiratsverträge waren zu dieser Zeit
üblich und notwendig, um die Bedingungen der Ehe
auszuhandeln und Erbstreitigkeiten nach dem Tod des
Ehemannes oder der Ehefrau zu verhindern.
Actum Innsbruck den
zwanzigsten Juny ein tausend achthundert und neun.
Simon Schnaller
allhier ist gesonnen, sich mit Theresia Brandtin
ebenfalls von hier zu verehelichen, und wollen hiemit
unter sich, und letztere zwar, da sie noch minderjährig,
in Beyseyn und unter Vertrettung ihres Vaters Johann
Brandt errichtet haben folgenden gerichtlichen
Heuraths-Vertrag.
Der vom Tage der
priesterlichen Einsegnung an, seine Wirksamkeit
erlanget, Kraft solchen
1mo
Schenket er Bräutigam Simon Schnaller seiner Braut als
ein Hochzeitgeschänke frey von Handen 150 f.
2do Soll
seine angehende Braut Theres Brandtin von dem Vermögen
sowohl, das er jetzt schon besitzet, als das jenige,
Vermögen, was während der Ehe erhauset wird auf sein
früher erfolgendes Absterben, den Genuß durch die ganze
Zeit ihres Lebens haben.
3tio
Doch soll es jedem der angehenden Eheleute frey stehen,
mit dem Vermögen das jedem derselben während der Ehe
erbsweis angefallen wird, frey zu schalten und zu
walten; und weitere Verfügung treffen zu können.
Johann Brandt nimmt
im Namen seiner Tochter und Braut Theres Brandtin sowohl
die Schenkung der 150 f, als sie übrigen Puncte des
Heurathsvertrages an, und wird zur Sicherheit der Braut,
des Bräutigams Vermögen insgesammt zum Fürpfand
verschrieben.
Nach dem Erklären,
daß gegenwärtiger Heurathsvertrag nach dem Willen beyder
angehenden Eheleute, und des Vertretters aufgenommen sey,
haben Simon Schnaller und Theres Brandt das
Gerichtsprotocoll nach dem Ablesen eigenhändig
unterschrieben, der Vater Johann Brandt aber das
Handanloben erstattet.
Die beiden Brautleute
und die Zeugen unterschrieben diesen Vertrag,
schließlich setzte noch der Stadtrichter das Siegel
unter diesen Vertrag.
Quelle
Tiroler Landesarchiv,
Stadt- und Landrecht Innsbruck, Testamente 1816-1844.
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